Der Winter hat im Kraichgau und im Stromberg Einzug erhalten. Die Temperaturen bewegen sich um die Null Grad. Die Weinberge sind gepudert vom ersten Schnee. Das ist die richtige Zeit, den Winter im Land der 1000 Hügel zu erleben. Alles zum Thema Winterentspannung, Wintergenuss, Winterwandern, Winterübernachtung und Winterkultur zeigt die neue Winter-Website www.kraichgau-stromberg.de/wintererlebnisse.
Auf der Suche nach der perfekten Winterentspannung? Saunieren in den Weinbergen macht’s möglich. Das mobile Saunafass ist genau das richtige für ein Saunaerlebnis in den Weinbergen oder in der eigenen Einfahrt, ob für einen oder mehrere Tage, ob mit oder ohne Weingenusspaket – das mobile Saunafass kommt direkt zum Wunschort.
Bei der UFF-Wärmer-Party genießt man den Abend bei Feuer- und Kerzenschein im Brackenheimer Weingut Winkler. Neben Glühwein in rot und weiß wartet auch alkoholfreier Punsch auf Wärmesuchende. Dazu Steaks und Rote im Weck oder Maultaschen für Hungrige.
In der Zeit zwischen den Jahren, den Rauhnächten, wird Märchen gelauscht. Bei den winterlichen Märchenspaziergängen gibt es allerlei Geschichten zu den heiligen Nächten. Die ausgebildete Märchenerzählerin Stefanie Keller erzählt Spannendes über Bräuche und Riten der Rauhnächte. Zudem wird mit kleinen Ritualen das alte Jahr verabschiedet und das Neue willkommen geheißen.
Auch eine Winterübernachtung im Schäferwagen oder eine Baumhausübernachtung sind im Land der 1000 Hügel möglich. Im Dezember erwarten den Gast im Wildparadies Tripsdrill erlebnisreiche Adventstage. Das Übernachtungsangebot „Über Nacht im WinterWunderWald“ stimmt die ganze Familie schon auf Weihnachten ein. Mit Glühwein und Kinderpunsch wird es wohlig warm. Ob Nachtwanderung mit Fackeln durch das Wildparadies, Weihnachtsmannbesuch oder weihnachtliches Festessen. So lässt sich der Winter aushalten.
Alle Wintererlebnisse finden sich auf der neuen Winterseite des Kraichgau-Stromberg Tourismus e.V.: www.kraichgau-stromberg.de/wintererlebnisse
Bei allen Veranstaltungen und Erlebnissen sind die aktuell geltenden Zugangsregelungen des Veranstalters zu beachten.