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Willst Du mit mir fahren!

Teilnahmebedingungen

Gewinnspiel „Willst Du mit mir fahren!“

Teilnahmebedingungen
Diese Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise regeln die Teilnahme an der Ausschreibung/dem Gewinnspiel von Kraichgau-Stromberg Tourismus e.V., Melanchthonstr. 3 in 75015 Bretten (nachfolgend bezeichnet als “Betreiber”) durch die Teilnehmenden sowie die Erhebung und Nutzung der von den Teilnehmenden erhobenen oder mitgeteilten Daten. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmenden diese Teilnahmebedingungen.


Ablauf des Gewinnspiels
Die Dauer des Gewinnspiels erstreckt sich vom 9. Mai 2022 bis zum 5. Juni 23:59 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Nutzer online die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen.


Teilnahme
Die Teilnahme ist nur innerhalb des angegebenen Teilnahmezeitraums möglich. Die Teilnahme erfolgt durch die Angabe aller benötigten Daten online unter www.kraichgau-stromberg.de/willst-du-mit-mir-fahren. Im Rahmen der Teilnahme sind die Kandidatenformulare vollständig auszufüllen. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt. Teilnehmende können nur einmal pro Gewinnspiel teilnehmen.

 

Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind natürliche, volljährige Personen, die Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Zudem müssen sie über eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B zum Zeitpunkt der Reise verfügen. Die Teilnahme ist nicht auf Kunden des Betreibers beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig. Sollte eine Teilnehmerin/ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.

Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligte Personen und Mitarbeiter des Betreibers sowie ihre Familienmitglieder. Zudem behält sich der Betreiber vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise

(a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.

 

Gewinne

Unter allen Teilnehmenden werden zwei Reisen im Campervan vergeben. Für welche der beiden Reisen man teilnehmen möchte, muss vorab im Kandidatenformular ausgewählt werden. Man kann sich nicht für beide Reisen gleichzeitig bewerben.

Reise 1: Kultur-Family-Roadtrip von Do. 14. – Mo. 18. Juli 2022 mit den Stopps Naturpark, Erlebnispark Tripsdrill, Technik Museum Sinsheim, Solebad Bad Schönborn und Bretten mit den Stopps Ubstadt-Weiher, Hardtsee, Sachsenheim und Brackenheim

Reise 2: Vanlife-Genuss-Trip von Mi. 14. – So. 18. September 2022 mit den Stopps Ubstadt-Weiher, Hardtsee, Sachsenheim und Brackenheim

 

Die Reisen werden zusammen mit den folgenden Partnern veranstaltet und durchgeführt:

CamperBoys GmbH, Werinherstraße 2, 81541 München;

Gemeinde Ubstadt-Weiher, Bruchsaler Str. 1-3, 76698 Ubstadt-Weiher

Neckar-Zaber-Tourismus e.V., Heilbronner Str. 36, 74336 Brackenheim;

Kurbetriebs GmbH Bad Schönborn, Kraichgaustraße 10, 76669 Bad Schönborn;

Stadt Brackenheim, Marktplatz 1, 74336 Brackenheim;

Stadt Bretten, Untere Kirchgasse 9, 75015 Bretten;

Stadt Sachsenheim, Äußerer Schloßhof 5, 74343 Sachsenheim.

 

Die Gewinne beinhalten jeweils: 5-Tägige Reisen (4 Übernachtungen auf Stellplätzen); zur Verfügungstellung eines Vans von Camperboys mit Abholung und Rückgabe in der Filiale Stuttgart/Ostfildern, Mitnahme einer weiteren erwachsenen Person (bzw. bei der Familien-Kultur-Reise zusätzlich die Mitnahme von max. 2 Kindern), alle Mahlzeiten vor Ort, diverse Aktivitäten/Eintritte (u. a. Weinverkostungen, Führungen und einiges mehr). Zudem wird ein Pauschalbetrag von 50 € pro Gewinner als Fahrtkostenpauschale ausgezahlt. Nähere Informationen zum Reiseprogramm erhält der Gewinner mit gesonderter Mitteilung.

Der Betreiber und seine Partner behalten sich vor die Reisedaten sowie das Reiseprogramm nach Bedarf zu ändern. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.

 

Aufgaben der Gewinner

Mit Annahme des Gewinns, verpflichtet sich der Gewinner / die Gewinnerin dazu folgende Aufgaben während der Durchführung der Reisen zu erfüllen:

  • Aufnahme und Übermittlungen von Fotos und kurzen Videoclips sowie beschreibende Texte an allen Reisetagen an den Betreiber (Übermittlung mind. 3x täglich mit je mind. 5 Dateien, sowie mind. 500 Zeichen inkl. Leerzeichen)
  • Verfassen eines schriftlichen Nachberichts (mind. 3000 Zeichen inkl. Leerzeichen), der vom Betreiber als Art Blogbeitrag online veröffentlicht wird. Übermittlungen bis spätestens 14 Tage nach Beendigung der Reise in digitaler Form.

Zum Zweck des Tourismusmarketings überlässt der Gewinner dem Kraichgau-Stromberg Tourismus e.V. das Bild-, Video- und Textmaterial. Die Übergabe erfolgt in digitaler Form. Die Überlassung, Eigentumsübertragung und Nutzung erfolgten unentgeltlich.

Mit Übergabe des Bildmaterials räumt der Gewinner dem Kraichgau-Stromberg Tourismus e.V. die Nutzungsrechte wie folgt ein:

  • in sämtlichen Nutzungsarten, welche für die vorgenannten Zwecke relevant sind, Print wie online, auf beliebigen Datenträgern sowie im Internet, in Online-Foren, Social-Media-Kanälen, Youtube u. ä.
  • als einfaches Nutzungsrecht,
  • zeitlich unbeschränkt,
  • räumlich unbeschränkt, auch weltweit über das Internet abrufbar,
  • medial unbegrenzt, insbesondere für Werbe-, Presse- und PR-Zwecke,
  • mit dem Recht das Bildmaterial zu vervielfältigen, zu speichern, zu verbreiten, zu verleihen und öffentlich wiederzugeben,
  • mit Bearbeitungsrecht, insbesondere mit dem Recht, das Bildmaterial nur in Teilen zu verwenden, Teile davon oder das Bildmaterial als Ganzes zu verkleinern und/oder zu vergrößern, als Collage als Ganzes oder in Teilen zusammen mit anderen Werken zu verarbeiten, als Bewegtbild zu verarbeiten und zu nutzen,
  • mit Multimediarecht, also das Bildmaterial im Rahmen einer Multimediaproduktion mit anderen Werken, insbesondere mit Werbung zu vereinen, interaktiv auf elektronischem oder anderem Wege nutzbar zu machen,
  • mit der Befugnis Nutzungsrechte an Dritte (gemäß Ziffer 2) einzuräumen.

Eine Pflicht zur Namensnennung der Urheber des Bildmaterials besteht nicht.

 

Gewinnermittlung

Die online eingegangenen Antworten (Kandidatenformulare über https://www.kraichgau-stromberg.de/willst-du-mit-mir-gehen-teilnehmen) werden vom Betreiber und dessen Partnern auf Richtigkeit überprüft und nach eigenen Kriterien bewertet. Die Teilnehmenden mit zutreffend abgegebenen Antworten werden von einem Gremium bewertet. Dieses setzt sich zusammen aus den Mitarbeitern des Kraichgau-Stromberg Tourismus e.V. sowie aus Mitarbeitern der unter Abschnitt „Gewinn“ genannten Partnern. Die Auswahl der vier Gewinner begründet sich insbesondere auf qualitativen Merkmalen, wie bspw. Motivation, Affinität zu Van- und Wohnmobilreisen und Social-Media.

 

Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns

Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Bewerbungsschluss am 5. Juni 2022 und wird durch ein Gremium bestimmt. Die Gewinner werden daraufhin zeitnah per E-Mail über den Gewinn informiert. In dieser E-Mail werden sie informiert, zu welcher der vier Reisen sie eingeladen werden. Innerhalb von 10 Tagen müssen die Gewinner den Gewinn schriftlich annehmen. Meldet sich der Gewinner innerhalb von 10 Tagen nach Versand der Gewinner-E-Mail nicht schriftlich zurück, wird der Gewinn auf einen anderen Kandidaten übertragen werden.

Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an die Gewinner. Ein Umtausch, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.

Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten der Gewinner. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.

 

Beendigung des Gewinnspiels
Der Betreiber behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.

 

Datenschutz
Der Betreiber verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmenden ausdrücklich damit einverstanden, dass die von ihnen an die Betreiber übergebenen Daten von diesen für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels sowie zur Ermöglichung der geregelten Tatbestände gespeichert und verwendet werden. Zur Reisplanung erfolgt die Weitergabe an die Partner des Betreibers.

 

Anwendbares Recht
Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Betreiber zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressumsbereich der Website.

Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

 

Viel Glück und Erfolg wünscht das Team vom Kraichgau-Stromberg Tourismus e.V.